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öffentlich


Zweite Änderung der Abfall- und Gebührensatzung zum 01.01.2024




Beschluss:
 
Die Gemeindevertretung beschließt die Zweite Änderung der Abfall- und Gebührensatzung wie folgt:
 
 
Zweite Änderung der

Abfallgebührensatzung
der Gemeinde Reinhardshagen vom 17.12.2020



Artikel I
 
Der § 1 "Geltung" erhält nachstehende Fassung:

§ 1 Geltung
Es gilt die Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel vom 06.11.2023, in der Fassung für Gemeinden, die die Gebührenhoheit nicht abgegeben haben.

 
Artikel II

Der § 2 "Gebührenerhebung" erhält nachstehende Fassung:


§ 2 Gebührenerhebung
 
(1)   Die Gemeinde erhebt zur Deckung der Kosten für die Abfallbeseitigung gemäß § 22 der Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel und zur Deckung der Kosten, die der Gemeinde aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Abfallbeseitigung erwachsen, sowie zur Abdeckung entstehender Verwaltungskosten, Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung.
 
(2)   Gebührenmaßstab ist das jedem anschlusspflichtigen Grundstück gemäß §§ 12 und 16 Absatz 1 der Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel zur Verfügung stehende Behältervolumen für Restmüll. Dabei werden in der Gebührenberechnung die empirisch ermittelten durchschnittlichen Werte für das Verhältnis von Abfallgewicht und Behältervolumen (Raumgewicht) jeder Behältergröße zu Grunde gelegt. Für Großbehälter ab 2,5 m³ Füllraum ist zusätzlicher Maßstab der Kostenanteil der Bioabfälle.

 
Als Entsorgungsgebühr werden erhoben je
 
80 l Behälter
monatlich
18,80 €
120 l Behälter
monatlich
27,19 €
240 l Behälter
monatlich
52,37 €
1.100 l Behälter
monatlich
193,87 €     
2,5 m³ Umleerbehälter
monatlich Vorhaltegebühr
zzgl. je Leerung
26,89 €
113,23 €
5 m³ Umleerbehälter
monatlich Vorhaltegebühr
zzgl. je Leerung
53,78 €
217,71 €
3 m³ Unterflurbehälter
monatlich
376,51 €
4 m³ Unterflurbehälter
monatlich
495,69 €
5 m³ Unterflurbehälter
monatlich
614,87 €
 
 
 
(3)   Die Gebühren für ein oder mehrere Restabfallbehältnisse, die als Nachbarschaftsbehälter genutzt werden, werden von der von den Anschlusspflichtigen genannten verantwortlichen Person erhoben.
 
(4)  Auf Antrag wird die Entsorgung auf Grundstücken, auf denen nur eine Person gemeldet ist, über Abfallsäcke vorgenommen.

Dem Gebührenpflichtigen werden

13 Abfallsäcke mit einem Füllraum von 40 l bzw.
26 Abfallsäcke mit einem Füllraum von 20 l

gegen eine Gebühr von                       monatlich                  9,40 €

zur Verfügung gestellt.
 
(5)  Für zusätzliche Bioabfallbehälter (§ 12 Absatz 5 der Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel) werden erhoben, je
   120 l Behälter                                     monatlich                  4,83 €,
   240 l Behälter                                     monatlich                  9,70 €.
 
(6)  Beistellsäcke gemäß § 12 Absatz 2 der Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel mit einem Füllraum von 50 l werden zum
Stückpreis von                                                  4,70 €
abgegeben.
 
(7)  Für eine Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung ist ein Behältnis für Restabfall mindestens für die Dauer von drei Monaten zu nutzen. Bioabfallbehälter sind mindestens für die Dauer von zwölf Monaten zu nutzen. Dies gilt einschließlich der gebührenpflichtigen zusätzlichen Bioabfallbehälter gemäß § 12 Absatz 5 der Abfall- und Gebührensatzung des Landkreises Kassel.
 

Artikel III

Die übrigen Bestimmungen der Abfallgebührensatzung der Gemeinde Reinhardshagen vom 17.12.2020, sowie der ersten Änderung dieser Satzung vom 13.12.2022, bleiben unverändert.

Artikel IV
Die zweite Änderung dieser Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
 
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
 
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt:
 
Reinhardshagen, ..............................
 
gez. Fred Dettmar
Bürgermeister
 
 

Abstimmungsergebnis:
 
Ja-Stimmen:
14
Nein-Stimmen:
0
Enthaltung:
0
Anwesende Mitglieder:
14
Kenntnisnahme:
-
 

 



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Gemeinde Reinhardshagen
Amtsstraße 10, 34359 Reinhardshagen
Tel.: 05544 9507-0
E-Mail: gemeinde@reinhardshagen.de
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